
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Nachstehende Bedingungen gelten für alle unseren Geschäftsbetrieb umfassenden Tätigkeiten, einschließlich
Beratung und aller vertraglichen Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Mitbewerber besitzen
keine Gültigkeit, falls diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Etwaige Unwirksamkeit einzelner
Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Für alle unsere Rechtsbeziehungen ist ausschließlich
österreichisches Recht anzuwenden.
- Arbeiten wir nach Zeichnungen, Muster oder Modellen unserer Besteller, so übernehmen diese die ausschließliche
Haftung dafür, dass keinerlei Schutzrechte dritter Personen verletzt werden.
- Bestellungen sind für uns erst verbindlich, wenn alle Verarbeitungsmaterialien einschließlich korrigierter
Druckschablonen etc. uns zur Verfügung stehen und der Auftrag schriftlich bestätigt oder die bestellte Ware an den
Besteller abgesendet worden ist. Fixgeschäfte werden nicht angenommen. Liefertermine gelten stets als
freibleibend zugesagt. Wir sind jedoch bemüht, die von Ihnen angegebenen Liefer- und Leistungsfristen unbedingt
einzuhalten. Gleichwohl haben Sie mangels ausdrücklicher Garantie nur die Bedeutung, dem Besteller einen
ungefähren Anhaltspunkt über die Leistung zu geben. Die Überziehung der Frist berechtigt den Besteller in keinem
Fall zu Schadenersatzansprüchen. Geraten wir in Lieferverzug, so ist uns eine angemessene Nachlieferungsfrist,
mindestens jedoch zwei Wochen einzuräumen.
- Beanstandungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Mengentoleranz
von 10% nach oben oder unten, insbesondere bei Präge- und Druckaufträgen , rechtfertigt keine Beanstandung und
gilt als ausdrücklich genehmigt. Dasselbe gilt für Farbabweichungen sowie Schwankungen in der Materialstärke
und Härte. Beanstandete Ware ist originalverpackt auf Kosten des Bestellers zur Prüfung an die Versandadresse
zurückzustellen. Mängelrüge eines Teiles berechtigt nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Im Falle der
von uns als gerechtfertigt angesehenen Mängelrüge behalten wir uns eine Ersatzlieferung, einen Preisnachlass oder
eine Rückvergütung nach unserer Wahl ausdrücklich vor. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder
unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen.
- Sämtliche Rechnungen sind binnen 14 Tage netto und abzugsfrei zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen
gewähren wir 2% Skonto. Muster werden verrechnet.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind Verzugszinsen in der Höhe von 1,6% p.m. zu bezahlen. Für etwaige
Mahnungen (hierzu sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet) ist ein Spesenersatz mind. in der 10-fachen Portohöhe
zu leisten. Einlangende Zahlungen werden der Reihenfolge nach auf Zinsen, Spesen und Nebengebühren und
zuletzt auf Kapital entgegengenommen. Beanstandungen rechtfertigen nicht Zahlungen zurückzuhalten.
Aufrechnung (Kompensation) gegenüber unserem Zahlungsanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Wahl des Versandweges bleibt ausschließlich uns überlassen. Im Namen des Auftraggebers schließen wir eine
Versicherung ab. Sämtliche Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Darüber hinaus sind wir
berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Bei Stornierung des Auftrages durch den Besteller sind wir berechtigt,
vom Besteller eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende
Konventionsstrafe in der Höhe von 20% der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung darüber
hinausgehenden tatsächlichen Schadens, insbesondere auch des entgangenen Gewinns, bleibt dadurch unberührt.
Sollte uns vor Auslieferung der Ware in der Sphäre des Bestellers ein Umstand bekannt werden, der die
Einbringlichkeit unserer Forderung gefährdet (z.B. ein Exekutionsverfahren, Konkurs-, Ausgleichs- oder
Vorverfahren gegen den Besteller), sind wir berechtigt, die Absendung bzw. Übergabe der Ware bis zur gänzlichen
vorherigen Bezahlung auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu verwahren bzw. verwahren zu lassen.
- Die gelieferte Ware bleibt – auch wenn der Besteller Materialien beigestellt hat – bis zur völligen Bezahlung der
Rechnung samt Nebenkosten ausschließlich unser Eigentum. Bei Weitergabe der Ware an Dritte vor der gänzlichen
Bezahlung hat der Besteller nur die Stellung eines Kommissionärs und wir können bei Dritten Direktzahlungen bis
zur Höhe unserer Forderung samt Nebengebühren einheben. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Kaufpreisforderung
an Dritte an uns ab.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten elektronisch verarbeitet und im Zuge der
Geschäftstätigkeit unseres Unternehmens an Dritte weitergegeben werden.
- Erfüllungsort für beide Teile ist Ilz, Gerichtsstand für beide Teile ist ausschließlich Graz.
|