
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Nachstehende Bedingungen gelten für alle unseren Geschäftsbetrieb umfassenden Tätigkeiten,
einschließlich Beratung und aller vertraglichen Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer
Mitbewerber besitzen keine Gültigkeit, falls diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Für alle
unsere Rechtsbeziehungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
- Arbeiten wir nach Zeichnungen, Muster oder Modellen unserer Besteller, so übernehmen diese die
ausschließliche Haftung dafür, dass keinerlei Schutzrechte dritter Personen verletzt werden.
- Bestellungen sind für uns erst verbindlich, wenn alle Verarbeitungsmaterialien einschließlich
korrigierter Druckschablonen etc. uns zur Verfügung stehen und der Auftrag schriftlich bestätigt oder
die bestellte Ware an den Besteller abgesendet worden ist. Fixgeschäfte werden nicht angenommen.
Liefertermine gelten stets als freibleibend zugesagt. Wir sind jedoch bemüht, die von Ihnen
angegebenen Liefer- und Leistungsfristen unbedingt einzuhalten. Gleichwohl haben Sie mangels
ausdrücklicher Garantie nur die Bedeutung, dem Besteller einen ungefähren Anhaltspunkt über die
Leistung zu geben. Die Überziehung der Frist berechtigt den Besteller in keinem Fall zu
Schadenersatzansprüchen. Geraten wir in Lieferverzug, so ist uns eine angemessene
Nachlieferungsfrist, mindestens jedoch zwei Wochen einzuräumen.
- Beanstandungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen.
Mengentoleranz von 10% nach oben oder unten, insbesondere bei Präge- und Druckaufträgen,
rechtfertigt keine Beanstandung und gilt als ausdrücklich genehmigt. Dasselbe gilt für
Farbabweichungen sowie Schwankungen in der Materialstärke und Härte. Beanstandete Ware ist
originalverpackt auf Kosten des Bestellers zur Prüfung an die Versandadresse zurückzustellen.
Mängelrüge eines Teiles berechtigt nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Im Falle der von uns
als gerechtfertigt angesehenen Mängelrüge behalten wir uns eine Ersatzlieferung, einen Preisnachlass
oder eine Rückvergütung nach unserer Wahl ausdrücklich vor. Schadenersatzansprüche jeglicher Art
gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
bei uns nicht vorliegen.
- Sämtliche Rechnungen sind binnen 14 Tage netto und abzugsfrei zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb
von 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Muster werden verrechnet.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind Verzugszinsen in der Höhe von 1,6% p.m. zu bezahlen. Für
etwaige Mahnungen (hierzu sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet) ist ein Spesenersatz mind. in der
10-fachen Portohöhe zu leisten. Einlangende Zahlungen werden der Reihenfolge nach auf Zinsen,
Spesen und Nebengebühren und zuletzt auf Kapital entgegengenommen. Beanstandungen
rechtfertigen nicht Zahlungen zurückzuhalten. Aufrechnung (Kompensation) gegenüber unserem
Zahlungsanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Die Wahl des Versandweges bleibt ausschließlich uns überlassen. Im Namen des Auftraggebers
schließen wir eine Versicherung ab. Sämtliche Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Bei Stornierung des
Auftrages durch den Besteller sind wir berechtigt, vom Besteller eine verschuldensunabhängige, nicht
dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionsstrafe in der Höhe von 20% der
Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden tatsächlichen Schadens,
insbesondere auch des entgangenen Gewinns, bleibt dadurch unberührt.
Sollte uns vor Auslieferung der Ware in der Sphäre des Bestellers ein Umstand bekannt werden, der
die Einbringlichkeit unserer Forderung gefährdet (z.B. ein Exekutionsverfahren, Konkurs-, Ausgleichsoder
Vorverfahren gegen den Besteller), sind wir berechtigt, die Absendung bzw. Übergabe der Ware
bis zur gänzlichen vorherigen Bezahlung auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu verwahren bzw.
verwahren zu lassen.
- Die gelieferte Ware bleibt – auch wenn der Besteller Materialien beigestellt hat – bis zur völligen
Bezahlung der Rechnung samt Nebenkosten ausschließlich unser Eigentum. Bei Weitergabe der Ware
an Dritte vor der gänzlichen Bezahlung hat der Besteller nur die Stellung eines Kommissionärs und wir
können bei Dritten Direktzahlungen bis zur Höhe unserer Forderung samt Nebengebühren einheben.
Der Besteller tritt bereits jetzt seine Kaufpreisforderung an Dritte an uns ab.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten elektronisch verarbeitet und im
Zuge der Geschäftstätigkeit unseres Unternehmens an Dritte weitergegeben werden.
- Erfüllungsort für beide Teile ist Sinabelkirchen, Gerichtsstand für beide Teile ist ausschließlich Graz.
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